Vermietung
Mietbedingungen
1. Vertragspartner und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website oder WhatsApp ist unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Premium Rent Munich die Buchung bestätigt und die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Fahrzeug, Zeitraum, Preis, Freikilometer, Kaution und Selbstbeteiligung werden im individuellen Angebot festgehalten.
2. Fahrer und erforderliche Dokumente
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 25 Jahre. Erforderlich sind ein gültiger, in Deutschland anerkannter Führerschein sowie ein amtlicher Lichtbildausweis. Je nach Fahrzeug können eine längere Führerscheinbesitzdauer, zusätzliche Nachweise oder abweichende Anforderungen vereinbart werden. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen geführt werden.
3. Preise, Zahlung und Kaution
Alle Preise, Zahlungsfristen und zulässigen Zahlungsarten ergeben sich aus dem Angebot oder Mietvertrag. Die fahrzeugabhängige Kaution ist spätestens vor Übergabe vollständig zu leisten. Sie kann nach ordnungsgemäßer Rückgabe und abschließender Prüfung mit offenen Forderungen, Schäden, Mehrkilometern, Betankungs-, Reinigungs-, Maut- oder Verwaltungskosten verrechnet werden.
4. Mietzeit und Verfügbarkeit
Die Mietzeit beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung. Kann ein fest gebuchtes Fahrzeug aus einem nicht vorhersehbaren Grund nicht bereitgestellt werden, wird nach Möglichkeit ein vergleichbares Ersatzfahrzeug oder eine individuelle Lösung angeboten; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Erlaubte Nutzung
Das Fahrzeug ist sorgfältig, verkehrsgerecht und entsprechend den Herstellerhinweisen zu behandeln. Untersagt sind insbesondere motorsportliche Veranstaltungen, Rennstreckenfahrten, Geschwindigkeits- oder Vergleichsfahrten, Weitervermietung, gewerbliche Personenbeförderung ohne Vereinbarung, Abschleppen anderer Fahrzeuge sowie Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
6. Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und für die ausdrücklich freigegebenen Länder gestattet. Zusätzliche Versicherungs-, Maut-, Vignetten- und Genehmigungspflichten sind zu beachten.
7. Kilometer und Betriebsmittel
Enthaltene Freikilometer und der Preis für Mehrkilometer ergeben sich aus dem Mietvertrag. Das Fahrzeug ist mit dem vereinbarten Kraftstoff- oder Ladezustand zurückzugeben. Fehlmengen und erforderliche Servicekosten können berechnet werden.
8. Versicherung und Selbstbeteiligung
Der vereinbarte Versicherungsschutz und die Selbstbeteiligung werden fahrzeugspezifisch im Mietvertrag ausgewiesen. Eine Haftungsbegrenzung kann insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, nicht genehmigten Fahrern, verbotener Nutzung, falschen Angaben oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten entfallen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Unfall, Schaden und Panne
Unfälle, Beschädigungen, Diebstahl, Verlust und technische Störungen sind Premium Rent Munich unverzüglich zu melden. Bei einem Unfall ist grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen und ein Unfallbericht zu erstellen. Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden. Weisungen zur Sicherung und weiteren Nutzung des Fahrzeugs sind zu beachten.
10. Verkehrsverstöße und Gebühren
Der Mieter trägt alle während der Mietzeit verursachten Bußgelder, Maut-, Park- und sonstigen Gebühren. Für die Bearbeitung behördlicher oder privater Halteranfragen kann eine angemessene, im Mietvertrag ausgewiesene Verwaltungspauschale erhoben werden.
11. Übergabe und Rückgabe
Zustand, Kilometerstand, Zubehör sowie Kraftstoff- oder Ladestand werden bei Übergabe dokumentiert. Das Fahrzeug ist pünktlich, mit vollständigem Zubehör und in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückzugeben. Starke, über die übliche Nutzung hinausgehende Verschmutzungen können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
12. Stornierung und Nichtabholung
Stornierungsbedingungen und mögliche Ausfallkosten werden im individuellen Angebot vor Vertragsschluss mitgeteilt. Gesetzliche Widerrufsrechte bestehen nur, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
13. Haftung und gesetzliche Rechte
Für Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Mietvertrag wirksam nichts Abweichendes vereinbart wird. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.